Ich züchte ausschließlich rein 100% rezessive Morphen.
Diese oben aufgeführten Morphen werden in meinen Projekten zusammengeführt.
Das nächstgrößere Ziel ist der AlbinoClownPied, darüber hinaus CandyPied, Clown-Genetic-Stripe und ein voraussichtlicher World-First mit Tri-Stripe.
Ich achte besonders auf die Genetik der Tiere, welche ich sorgfältig auswähle und verpaare. Hierzu kommen nur Tiere in Frage, welche 100% rezessive Genetik beinhalten. Anteile von co-dominanten oder dominanten Genen scheiden bei unseren Verpaarungen aus (außer in Gemeinschaftsprojekten). Nur so kann ich meine Genetikqualität selber sicher erhalten und nachweisen.
Bei der Zucht von Doppelmorphen, wie AlbinoPiebald, CandyPied, ClownPiebald usw. achte ich darauf, dass keine Inzucht unter Geschwistertieren der beiden selben Elterntiere verpaart werden (In seltenen Fällen bleibt nichts Anderes übrig). Die zu verpaarenden Tiere dieser Kombination sind dann von mindestens einem blutsfremden Elterntier. Dies gewährleistet immer Fremdblut in meinen Nachzuchten. Sprich, ein Kind wird nicht mit einem seiner Elternteile verpaart!!!
Für diese Doppelmorphen verpaare ich (bevorzugt) eine volle Morphe (Albino, Candy, Clown oder Piebald) mit 100% het für die Gegenseite. (z.B. Albino 100% het Pied x Piebald 100% het Albino) oder eine volle Doppelmorphe mit einer 100% DH (AlbinoPiebald x 100% DH Albino Piebald) oder hochwertiger (AlbinoPiebald x Piebald 100% het Albino).
BEISPIEL an Albino & Piebald (gleiches gilt natürlich für Kombinationen mit allen anderen rezessiven Morphen)
Albino Piebald x 100% DH Albino Piebald
oder
Albino 100 % het Piebald x Piebald 100 % het Albino
In beiden Fällen sind nur 4 Variationsergebnisse möglich.
Eine derartige Verpaarung stellt bei meinen Nachzuchten eine zweifelsfreie Genetik jedes einzelnen Jungtieres sicher. Die Jungtiere, welche het für Albino, Candy, Piebald oder Clown sind, sind dies somit zu 100%!!!
Auch wildfarbene Tiere können somit zu 100 % als doublehet identifiziert werden!!!
Das ist meine 100%ige Genetic Garantie - von mir für Sie!!!
Die Natur hält sich natürlich nicht an solche gleichmäßige Verteilung einer Statistik und arbeitet nach ihrer eigenen "Laune". Somit bleibt jedes Gelege spannend. Durch meine Auswahl der Tiere kann ich jedoch diese genetischen Anteile in den meisten der Fälle gewährleisten.
Diese Aspekte beinhalten neben den Haltungsbedingungen und einem umfangreichen Aufzuchtsprotokoll für jedes einzelne Tier einen garantiert hohen Qualitätsstandard in meiner Zucht. Dies ist erfahrungsgemäß nicht selbstverständlich.
Dem neuen Halter wird ein Aufzuchtsprotokoll für das Abgabetier zusammen mit dem Herkunftsnachweis übergeben oder übersandt.
Selbstverständlich kann ein solches Aufzuchtsprotokoll vor dem Kauf eines Tieres eingesehen werden.
Ein Aufzuchtsprotokoll beinhaltet:
- Fütterung + Art und Gewicht des Futtertieres
- Häutung
- Gewichtsentwicklung
- Verpaarung
Herkunftsnachweis
Der Herkunftsnachweis für jedes Abgabetier beinhaltet die Daten zum Tier und die allgemeinen Bedingungen.
Jedes Tier hat eine eigene Individualzeichnung, welche mittels Foto nachgewiesen wird, sodass die Verwechselung eines Tieres ausgeschlossen ist.
Bei eigenen Nachzuchten werden Fotos der Elterntiere und der Paarung (falls gefertigt) als Genetiknachweis beigefügt.
"Montag, 2. September 2019 14:50 An: Z.....l@gemeinde-malente.landsh.de
Betreff: AW: Zucht von Ratten und Schlangen
"Sehr geehrter Herr Z...., leider habe ich erst im Mai diesen Jahres den unten angefügten Fall kontrolliert: Die Tierhaltung von Herrn Henn habe ich am 21.05.2019 unangekündigt in Augenschein genommen.
Die Schlangenzucht ist nach § 26 Landesnaturschutzgesetz bei der zuständigen Behörde (hier: LLUR Flintbek) gemeldet und wird auf einem sehr hohen Niveau (das über das einer regulären Hobbyhaltung weit hinausgeht) betrieben.
Im Gartenhaus hält Herr Henn Futterratten für seine Schlangenzucht. Die gesamte Anlage war zum Zeitpunkt der Kontrolle sehr sauber und entspricht den Anforderungen an eine Rattenhaltung unter Laborbedingungen. Alle Käfige waren mit Futter- und Tränkeversorgung ausgestattet. Waren wie beschrieben sehr sauber. Alle Käfige waren mehr als ausreichend eingestreut. Der Pflege- und Gesundheitszustand war als gut zu bewerten.
Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach §11 Tierschutzgesetz liegt bei der Zucht der Futtertiere nicht vor.
Zusammenfassend ist die Tierhaltung des Herrn Henn tierschutzrechtlich nicht zu bemängeln."
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