Ich züchte diese unterschiedlichsten Farbmorphen:
Red Eye Devil, Blacks, Agouti, Buff, Champagnes, Albino, Husky, Self, Irish, Berkshire, Bareback, Capped und Dumbos.
Die beste Qualität bekommt man meist nur, wenn man es selber macht. Es ist zudem ein schönes Familien-Hobby mit den Kindern. Diese freuen sich immer, wenn sie die Ratten beim Saubermachen umsetzen dürfen. Das macht die Ratten zahm und sind so auch weniger gefährlich bei der Fütterung an die Schlangen.
Jeden Tag bekommen die Ratten ihr reguläres Nagerfutter und zusätzlich den ganzen Obst- und Gemüserest, der bei einer 5-köpfigen Familie, die kaum Fleisch isst, so anfällt.
Verfütterung:
Um meine Schlangen bestmöglich mit allen Nährstoffen zu versorgen, werden die Ratten abends erst verfüttert, wenn sie sich gerade mit Körnern, Obst und Gemüse vollgefressen haben. Dadurch erhält die Schlange nicht bloß die eigentliche Ratte, sondern nimmt zudem die ganzen Nährstoffe und Vitamine aus dem Futter der Ratte auf. Das gewährleistet eine ausgewogenere Ernährung und somit auch ein stärkeres Immunsystem und Vitalität.
"Montag, 2. September 2019 14:50 An: Z.....l@gemeinde-malente.landsh.de
Betreff: AW: Zucht von Ratten und Schlangen
"Sehr geehrter Herr Z...., leider habe ich erst im Mai diesen Jahres den unten angefügten Fall kontrolliert: Die Tierhaltung von Herrn Henn habe ich am 21.05.2019 unangekündigt in Augenschein genommen.
Die Schlangenzucht ist nach § 26 Landesnaturschutzgesetz bei der zuständigen Behörde (hier: LLUR Flintbek) gemeldet und wird auf einem sehr hohen Niveau (das über das einer regulären Hobbyhaltung weit hinausgeht) betrieben.
Im Gartenhaus hält Herr Henn Futterratten für seine Schlangenzucht. Die gesamte Anlage war zum Zeitpunkt der Kontrolle sehr sauber und entspricht den Anforderungen an eine Rattenhaltung unter Laborbedingungen. Alle Käfige waren mit Futter- und Tränkeversorgung ausgestattet. Waren wie beschrieben sehr sauber. Alle Käfige waren mehr als ausreichend eingestreut. Der Pflege- und Gesundheitszustand war als gut zu bewerten.
Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach §11 Tierschutzgesetz liegt bei der Zucht der Futtertiere nicht vor.
Zusammenfassend ist die Tierhaltung des Herrn Henn tierschutzrechtlich nicht zu bemängeln."